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Materialzusammensetzung (Textilien)

Die Materialzusammensetzung wird oft im Zusammenhang mit dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) verwendet, um darzulegen, ob es sich beim angebotenen Produkt um eine auszeichnungspflichtige Textilie handelt. Beträgt der Gewichtsanteil eines Produktes bzw. eines Erzeugnisses beispielsweise mehr als einen gewissen Anteil Textilien, so besteht Kennzeichnungspflicht.

Der Händler muss sicherstellen, dass die Kunden die Angaben zur Textilkennzeichnung vor dem Kauf des Produktes zur Kenntnis nehmen. Die Angaben sollten daher direkt in die jeweiligen Produktbeschreibungen bei den abgebildeten Produkten aufgenommen werden.

Nicht kennzeichnungspflichtige Textilien:

Welche Produkte sind erfasst?

Die Verordnung gilt für Textilerzeugnisse, die auf dem Markt der Union bereitgestellt wurden und die folgenden Kriterien erfüllen:

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